Schnellzugriff
 
Kontakt
Häufig besuchte Seiten
 

Basisrente (Rürup-Rente)

Versorgungssituation

Basisrente 2011

Der Staat hat einen wesentlichen Teil der Verantwortung für die Altersabsicherung auf seine Bürger übertragen. Das machen die durchschnittlichen gesetzlichen Renten deutlich. Die durchschnittlichen Altersrenten 2010 betrugen für Männer 1.003 Euro sowie für Frauen 561 Euro monatlich (Quelle: Rentenversicherungsbericht 2011 der Bundesregierung).

Die neue Basisrente

Dafür wird mit der Basisrente eine klassische Form der Altersvorsorge gefördert. Die Basisrente sieht eine lebenslange Rentenzahlung frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr vor. Von der ersten Beitragszahlung bis zur letzten Rente garantieren wir eine Mindestverzinsung von 1,75 %. Die garantierte lebenslange Rente wird damit zum verlässlichen Teil Ihrer Altersversorgung. Hinzu kommen Leistungen aus der nicht garantierten Überschussbeteiligung.

Die nachgelagerte Besteuerung

Die Beiträge der Basisrente können als Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden, und zwar schrittweise von 74 % im Jahr 2012 über 76 % im Jahr 2013 auf 100 % im Jahr 2025. Höchstgrenze für den Steuerabzug sind (ggf. unter Berücksichtigung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung) 20.000 Euro jährlich, bei zusammen veranlagten Ehegatten 40.000 Euro. Die Besteuerung erfolgt erst in der Rentenphase,abhängig vom Rentenbeginnjahr. Der Vorteil: In der Rentenphase ist der Steuersatz meist wesentlich geringer als in der aktiven Berufsphase.

Nachgelagerte Besteuerung

Die Förderbedingungen

Die Basisrente bzw. das dafür angesammelte Kapital darf nicht vererbt, beliehen, übertragen, veräußert oder kapitalisiert werden. Die Basisrente ist damit ausschließlich als Vorsorgeinstrument verwendbar. Leistungen im Todesfall dürfen in Form einer Rente an den Ehepartner und an kindergeldberechtigte Kinder erbracht werden.

Unser Angebot