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Zusatzversicherungen

Als Ergänzung zu einer privaten Renten- oder Lebensversicherung können abhängig vom Tarif folgende Zusatzversicherungen abgeschlossen werden:

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Insbesondere für Arbeitnehmer und Beamte ist die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) ein unverzichtbarer Vorsorgebaustein zur Absicherung der gravierenden finanziellen Folgen einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit. Im Leistungsfall erhalten Sie je nach Vereinbarung eine monatliche Rente. Darüber hinaus wird die Rentenversicherung beitragsfrei weitergeführt. Auch bei Berufsunfähigkeit baut sich so ein Vorsorgekapital für das Alter auf. Im Idealfall endet die BUZ mit Beginn der Altersrente oder mit Auszahlung des Altersversorgungskapitals, sodass keine Leistungslücke entsteht.
Die Höhe der Rente bei Berufsunfähigkeit kann im Zusammenhang mit einer Risikolebensversicherung bis zu 48 % der vereinbarten Versicherungssumme betragen. Innerhalb einer Rentenversicherung sind bis zu 1000 % der vereinbarten Altersrente möglich.

Unfall-Zusatzversicherung

Der Einschluss der Unfall-Zusatzversicherung (UZV) in eine Lebensversicherung garantiert die doppelte Versicherungssumme bei Unfalltod. Im Zusammenhang mit einer Rentenversicherung wird das 240fache (bei der Ausbildungsrente das 120fache) der vereinbarten Monatsrente fällig.

Todesfall-Zusatzversicherung

Die Todesfall-Zusatzversicherung (TZV) ist ein wichtiger und günstiger Baustein der Hinterbliebenenvorsorge. Mit ihr kann auch innerhalb der Rentenversicherung die Familie mit einer zusätzlichen Todesfall-Leistung abgesichert werden. Die Kapitalleistung macht je nach Vereinbarung das 50- bis 720fache der versicherten Monatsrente aus.

Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung

Dieser Baustein ergänzt die private Rentenversicherung um eine bedeutende Familienkomponente. Bei Tod der versicherten Person, egal ob während der Anspar- oder der Rentenphase, erhält der bei Vertragsbeginn mitversicherte Partner eine lebenslange Hinterbliebenenrente. Die Höhe ist abhängig von der Altersrente des Verstorbenen. In Anlehnung an das bisherige Recht der gesetzlichen Rentenversicherung werden als Hinterbliebenenrente häufig 60 % der Altersrente vereinbart.

Waisenrenten-Zusatzversicherung

Mit dieser Ergänzung können für den Todesfall auch die Kinder abgesichert werden. Die vereinbarte Rente wird bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt. In Verbindung mit einer Basisrente hängt die Rentenzahlung zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr davon ab, ob Kindergeldberechtigung besteht.