
Die gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung hat insbesondere die Aufgabe, Arbeits- und Schulunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten deren Folgen zu begrenzen. Dies geschieht zum Beispiel durch Heilbehandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen. Während dieser Zeit wird finanzielle Hilfe in Form von Verletzten- und Übergangsgeld geleistet. Im Todesfall und bei dauernder Erwerbsminderung werden Renten an die Hinterbliebenen bzw. an den Versicherten gezahlt.
Keine Leistungen werden erbracht bei Unfällen, die während der Freizeit passieren, also nicht im Zusammenhang mit der beruflichen oder schulischen Tätigkeit stehen. Während der meisten Zeit des Tages besteht daher kein Versicherungsschutz, auch nicht am Wochenende, im Urlaub oder beim Sport.
- Unfallstatistik
- Leistungsvergleich gesetzliche und Debeka-Unfallversicherung
- Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Unfallstatistik
Im Durchschnitt ereignen sich ca. 30 % aller durch die gesetzliche Unfallversicherung versicherten Unfälle im Beruf und Schule. Wie sich der durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht versicherte Privatbereich aufgliedert, entnehmen Sie bitte der folgenden Grafik:

Quellen: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Analyse 2009
Leistungsvergleich gesetzliche und Debeka-Unfallversicherung
| gesetzliche Unfallversicherung | Debeka-Unfallversicherung | |
| Wer ist versichert? | Arbeitnehmer und Auszubildende, Landwirte, Kinder in Kindergärten oder Tagesstätten, Schüler, Studenten, Helfer bei Unglücksfällen, Blut- und Organspender, Zivil-und Katastrophenhelfer | Jeder, der namentlich im Versicherungsschein der Unfallversicherung genannt ist |
| Wo haftet die Versicherung? | Bundesrepublik Deutschland und in Ausnahmefällen im Ausland | weltweiter Versicherungsschutz |
| Wann sind Sie versichert? | während der Arbeit, in der Schule, im Kindergarten und auf dem direkten Weg dorthin bzw. von dort | rund um die Uhr |
| Leistungen | bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die Leistungen sind abhängig von Gehalt bzw. Lohn des Unfallgeschädigten. | Die Leistungen werden nach Ihrem individuellen Bedarf ermittelt. Hierzu gehören u. a. Invaliditätsleistungen, Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld. |
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
| Monatsrente bei Vollinvalidität* | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
| Unfälle in der Freizeit | keine Leistungen | keine Leistungen |
| Unfälle im Kindergarten | 437 EUR | 373 EUR |
| Unfälle in der Schule |
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| 6- bis 14-Jährige | 583 EUR | 497 EUR |
| 15- bis 17-Jährige | 700 EUR | 597 EUR |
| 18-Jährige und älter | 1.050 EUR | 896 EUR |
| Unfälle bei Schulwegunterbrechung | keine Leistungen | keine Leistungen |
| Sterbegeld bei Unfalltod | 4.500 EUR | 3.840 EUR |
| Krankenhausaufenthalt durch Unfall | kein Tagegeld | kein Tagegeld |
(Stand 01/2012)
*) Bei Teilinvalidität werden - sofern Leistungen vorgesehen sind - anteilige Beträge fällig.
